Pflegehilfsmittel – eine Übersicht (2026)
Pflegebedürftige in Deutschland haben bei Bedarf Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die in den Pflegegraden 1 bis 5 als zusätzliche Leistung gewährt werden.
Mit der steigenden Lebenserwartung wächst in Deutschland auch der Anteil älterer Menschen – und damit der Bedarf an Unterstützung im Alltag. Mehr als 5 Millionen Menschen gelten aktuell als pflegebedürftig. Die große Mehrheit wird nicht in Pflegeheimen, sondern im eigenen Zuhause versorgt, meist durch Angehörige.
Pflegehilfsmittel spielen hierbei eine wichtige Rolle. Sie erleichtern die tägliche Pflege, fördern die Selbstständigkeit und entlasten pflegende Familienmitglieder. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden bei vorliegendem Pflegegrad von den Pflege- oder Krankenkassen im Wert bis zu 42 Euro monatlich übernommen – abhängig vom jeweiligen Bedarf.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Pflegehilfsmitteln der Produktgruppen (PG) 54 und 51:
PG 54: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Diese Produktgruppe umfasst Pflegehilfsmittel, die in einem regelmäßigen Verbrauch stehen, wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Schutzschürzen.

PG 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege
Die Produktgruppe 51 umfasst Pflegehilfsmittel zur zur Körperpflege, Hygiene und zur Linderung von Beschwerden, wie beispielsweise wiederverwendbare Bettschutzeinlagen.

Regelmäßige Überprüfung und Anpassung
Der Bedarf an Pflegehilfsmitteln kann sich im Laufe der Zeit verändern. Es ist wichtig, den Bedarf regelmäßig zu überprüfen und bei Änderungen entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Zusätzliche Entlastung
Die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch trägt dazu bei, die pflegenden Angehörigen zu entlasten und die Versorgung der Pflegebedürftigen zu verbessern.
Die Pflegehilfsmittel der Produktgruppen 51 und 54 dienen dazu, den täglichen Bedarf an Verbrauchsmaterialien zu decken und tragen somit wesentlich zur Pflege und Versorgung von Menschen mit Unterstützungsbedarf bei.
Wir bieten Ihnen ein praktisches Box-Modell, das individuell auf Ihren Bedarf zugeschnitten ist. Jeden Monat erhalten Sie eine Lieferung mit genau den Pflegehilfsmitteln, die Sie wirklich brauchen – ohne Zusatzkosten.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
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Individuelle Zusammenstellung Ihres monatlichen Pakets
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Komplett kostenlos bei bestehendem Pflegegrad und Bedarf
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Kein Rezept notwendig – wir übernehmen die Abrechnung
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Jederzeit anpassbar an Ihren Bedarf
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Monatliche Lieferung direkt nach Hause
Fazit: Pflegehilfsmittel sorgen für mehr Lebensqualität
Die regelmäßige Versorgung mit Pflegehilfsmitteln der Produktgruppen PG 54 und PG 51 verbessert nicht nur die Hygiene, sondern entlastet auch pflegende Angehörige im Alltag. Mit unserem Box-Modell erhalten Sie alles, was Sie brauchen – ganz bequem und kostenlos.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Ab Pflegegrad 1
Die zu pflegende Person hat einen Pflegegrad (1-5) und es liegt ein Bedarf an Pflegehilfsmitteln vor.

Häusliches Umfeld
Die zu pflegende Person lebt zu Hause und nicht in einem Pflegeheim.

Pflegende Angehörige
Die zu pflegende Person wird von einer angehörigen Person zu Hause gepflegt.




