Badumbau – Mehr Sicherheit und Komfort im eigenen Zuhause
Das Badezimmer zählt zu den Räumen, in denen Stürze besonders häufig passieren. Eine hohe Badewanne, rutschige Fliesen oder wenig Bewegungsfreiheit können den Alltag erschweren – insbesondere mit zunehmendem Alter oder bei eingeschränkter Mobilität.
Ein barrierearmer Badumbau schafft mehr Sicherheit, erleichtert die tägliche Körperpflege und hilft dabei, möglichst lange selbstständig im eigenen Zuhause zu leben.
Wann lohnt sich ein Badumbau?
Ein Badumbau muss nicht erst nach einem Sturz erfolgen. Oft ist es sinnvoll, frühzeitig über Anpassungen nachzudenken – zum Beispiel, wenn das Einsteigen in die Badewanne schwerfällt, das Duschen unsicher wird oder bereits ein Pflegegrad vorliegt.
Schon einzelne Maßnahmen wie eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder ein barrierefreier Einstieg können den Alltag deutlich erleichtern.
- individuelle Beratung und Planung
- Unterstützung bei der Beantragung möglicher Zuschüsse der Pflegekasse
- Abstimmung mit Vermieter oder Hausverwaltung, wenn erforderlich
- Koordination aller Handwerksleistungen
- fachgerechte Umsetzung des Badumbaus
- direkte Abrechnung mit der Pflegekasse, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind
So wird der Badumbau für Sie möglichst einfach und unkompliziert.
Zuschüsse für den Badumbau
Bereits ab Pflegegrad 1 können Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden. Die Pflegekasse übernimmt – je nach persönlicher Situation – bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person. Wichtig ist, den Antrag vor Beginn der Umbauarbeiten zu stellen.

Jetzt unverbindlich beraten lassen
Sie möchten Ihr Badezimmer altersgerecht umbauen oder prüfen, welche Fördermöglichkeiten für Sie infrage kommen?
Liosana berät Sie gerne und vermittelt den passenden Ansprechpartner bei unserem Partner Seniovo. Rufen Sie uns einfach unter 030 7543 70992 an. Unser Service-Team ist Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr für Sie erreichbar und beantwortet gerne Ihre Fragen rund um den Badumbau und mögliche Förderungen.

Ab Pflegegrad 1
Anspruch besteht für Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5).

Häusliches Umfeld
Die Maßnahme erfolgt im Wohnumfeld der pflegebedürftigen Person.

Antrag vor dem Umbau
Der Zuschuss muss vor Beginn der Umbaumaßnahme beantragt werden.